Service: Presseinformationen

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Was ist ein Fachanwalt ?

Gehen Sie zum Zahnarzt, wenn Sie schwanger sind? Gehen Sie zum Hausarzt, wenn Sie sich den Blinddarm rausnehmen lassen wollen? Natürlich nicht! Sie suchen sich selbstverständlich einen qualifizierten Spezialisten. Mit Ihrem Anwalt sollten Sie es genauso handhaben. Daß es auch bei Anwälten Spezialisten für bestimmte Rechtsgebiete gibt, ist bislang nur wenig bekannt. Welcher Anwalt neben der üblichen Berufsbezeichnung zugleich als Fachanwalt zugelassen werden darf, ist in der sog. Fachanwaltsordnung geregelt. Die Fachanwaltsordnung legt im Einzelnen fest, unter welchen Voraussetzungen ein Rechtsanwalt den Titel „Fachanwalt“ tragen darf. Der Titel „Fachanwalt“ ist vergleichbar mit einer Zusatzausbildung. Er zeigt, dass der Anwalt auf einem bestimmten Gebiet besondere zusätzliche Kenntnisse erworben hat.

Die Berechtigung zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre ununterbrochen als Rechtsanwalt zugelassen sein und nachweisen, auf dem betreffenden Rechtsgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen zu verfügen. Als Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse werden in der Regel die Teilnahme an einem 120 Stunden umfassenden Kurs und das Bestehen von drei fünfstündigen Klausuren, oft auch noch einer Fachgespräch genannten mündlichen Prüfung, gefordert. Zum Nachweis der praktischen Erfahrungen ist eine bestimmte Anzahl von selbständig bearbeiteten Fällen aus dem jeweiligen Fachgebiet (z. B. Familienrecht: 120 Fälle in drei Jahren) nötig. Nach Erwerb der Fachanwaltsbezeichnung muss sich der Rechtsanwalt jährlich auf dem Gebiet der Fachanwaltsbezeichnung fortbilden oder wissenschaftlich publizieren. Das Einhalten der Fortbildungsverpflichtung wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer überprüft.
Gegenwärtig gibt es 18 Fachanwaltsbezeichnungen für die folgenden Rechtsgebiete: Verwaltungsrecht, Steuerrecht, Sozialrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht, Strafrecht, Insolvenzrecht, Versicherungsrecht, Medizinrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Verkehrsrecht, Bau- und Architektenrecht, Erbrecht, Transport- und Speditionsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Handels- und Gesellschaftsrecht, Urheber- und Medienrecht, und Informationstechnologierecht.

Tätigkeits- bzw. Interessenschwerpunkte

Immer wieder sieht man in Anwaltsverzeichnissen oder auf Anwaltshomepages die Bezeichnungen Tätigkeits- bzw. Interessenschwerpunkte. Was bedeutet das eigentlich? Ein Anwalt darf nicht mehr als fünf Schwerpunkte insgesamt benennen, davon höchstens drei Tätigkeitsschwerpunkte. Interessenschwerpunkte darf nur benennen, wer besondere Kenntnisse auf dem benannten Gebiet nachweisen kann, die im Studium, durch vorherige Berufstätigkeit, durch Veröffentlichungen oder in sonstiger Weise erworben wurden. Tätigkeitsschwerpunkte darf nur benennen, wer zusätzlich auf dem benannten Gebiet nach der Zulassung als Rechtsanwalt seit mindestens zwei Jahren in erheblichem Umfang tätig gewesen ist. Diese Bezeichnungen beruhen ausschließlich auf einer Selbsteinschätzung des jeweiligen Rechtsanwalts. Eine Überprüfung oder Genehmigung durch die Rechtsanwaltskammer findet bei Tätigkeits- oder Interessenschwerpunkten anders als bei Fachanwälten grundsätzlich nicht statt.

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Der Fachanwalt-Katalog benennt Rechtssuchenden ausschließlich Fachanwälte

Der FACHANWALT-KATALOG führt als besonderes Qualitätsmerkmal ausschließlich Fachanwälte in seiner Kartei. Allgemeinanwälte mit selbsternannten Tätigkeitsschwerpunkten oder Interessenschwerpunkten suchen Sie bei uns vergeblich. Sämtliche in unserem Archiv genannten Anwälte sind ausschließlich Fachanwälte mit einer in ihrem Rechtsgebiet absolvierten Zusatzausbildung; mit speziellen Fortbildungskursen und Leistungsnachweisen, also einem besonderen Leistungs- und Befähigungsnachweis in ihrem jeweiligen Fachgebiet und einer ständigen Fortbildungspflicht. Die Einhaltung dieser besonderen Qualifikation wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer ständig überwacht.

Der FACHANWALT-KATALOG ist ein bundesweit agierendes Archiv mit Fachanwälten zu jeder zur Zeit vergebenen Fachanwaltsbezeichnung. Ein Rechtssuchender, der gerade einen Fachanwalt aufgrund seiner besonderen praktischen und theoretischen Qualifikation sucht, ist hier genau richtig. Der FACHANWALT-KATALOG weißt lediglich einen Fachanwalt für das jeweilige Rechtsgebiet nach. Eine aktive Vermittlung findet nicht statt. Jeder Rechtssuchende kann sich den für ihn gerade passenden Fachanwalt aus dem umfangreichen Archiv an Hand der vorhandenen Detailinformationen aussuchen, oder sich auf der verlinkten Homepage des Fachanwalts weiter informieren. Die Fachanwaltsuche erfolgt hierbei im FACHANWALT-KATALOG sowohl nach dem gesuchten Fachgebiet, als auch nach dem Postleitzahlengebiet, so dass jeder Rechtssuchende den Fachanwalt in seiner Nähe bequem, schnell und zuverlässig finden kann.

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