Service: Rechtsprechung zum FA

Service - Beschlüsse zum Fachanwalt
 

Zu § 43 c FAO, BGH, Beschluss v. 06.03.2006
Fundstelle: AnwZ (B) 36/05; BRAK-Mitt. 2006, 131
 
Thema: Fachanwalt im Steuerrecht, Fallbearbeitung im Drei-Jahres-Zeitraum, Schwerpunkt der Bearbeitung, Eigenvertretungen, Mindergewichtung, Steuererklärungen
 
Leitsatz: 1. Für die Berücksichtigung von Fällen bei der Feststellung des nach § 5 FAO erforderlichen Quorums kommt es darauf an, ob diese im Drei-Jahres-Zeitraum auf dem rechtlichen Spezialgebiet rechtlich bearbeitet worden sind. Unerheblich ist, ob ein Schwerpunkt der innerhalb des Drei-Jahres-Zeitraums liegt. Eine Mindergewichtung der im Drei-Jahres-Zeitraum bearbeiteten Fälle lässt sich regelmäßig nicht mit der Erwägung rechtfertigen, dass der Fall bereits vor dem Beginn des Drei-Jahres-Zeitraums bearbeitet wurde.

2. Damit sind nur solche Fälle zu berücksichtigen, bei denen ein Schwerpunkt der Bearbeitung im jeweiligen Fachgebiet liegt. Dafür genügt es, wenn eine Frage aus dem jeweiligen Fachgebiet erheblich ist oder erheblich werden kann. Dazu gehören auch Eigenvertretungen und Verteidigungen im Steuerstrafsachen.

3. Steuererklärungen bzw. deren Vorbereitung für ein Jahr gelten als ein Fall i.S.d. § 5 Satz 1 FAO. Eine Mindergewichtung ist nicht allein schon deshalb gerechtfertigt, weil ein RA in der Folge weitere Steuerklärungen für denselben Mandanten bearbeitet.
   
Zu § 43 c BRAO; § 5 FAO, BGH, Beschluss v. 06.03.2006
Fundstelle: AnwZ (B) 37/05; BRAK-Mitt. 2006, 134
 
Thema: Fachanwalt im Steuerrecht, Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen im Steuerrecht, Steuerberatungsgesellschaft
 
Leitsatz: Für den Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen im Steuerrecht genügt es, wenn der RA die in § 5 Satz 1 lit. B) genannten Fälle ausschließlich als Antragsteller einer Steuerberatungsgesellschaft bearbeitet.
   
Zu § 5 g FAO, AGH Thüringen, Beschluss v. 26.01.2006 (Aktenz.: AGH 3/05)
Fundstelle: AnwZ (B) 37/05; BRAK-Mitt. 2006, 134
 
Thema: Fachanwalt im Insolvenzrecht, Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen im Insolvenzrecht, Fallbearbeitung neben dem Insolvenzverwalter
 
Leitsatz: Die Sachbearbeitung "neben" dem Insolvenzverwalter stellt keine selbständige Fallbearbeitung dar*.
   
Zu § 5 Satz 1 Ziff. c FAO, BGH, Beschluss v. 18.04.2005
Fundstelle:
 
Thema: Rechtmäßigkeit des Erfordernisses der Fallbearbeitung im Drei-Jahres-Zeitraum
 
Leitsatz: Das Erfordernis, dass die nachzuweisenden besonderen praktischen Erfahrungen innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung gesammelt sein müssen, ist mit höherrangigem Recht vereinbar
   
Zu BRAO § 43c; FAO § 5 Satz 1 Buchst. f, Satz 2, BGH, Beschluss v. 08.11.2004
Fundstelle:
 
Thema: Fachanwalt für Strafrecht: Nebenklagevertretungen zählen genauso wie Verteidigungen
 
Leitsatz: Der Rechtsanwalt kann den Erwerb der für die Führung der Bezeichnung "Fachanwalt für Strafrecht" erforderlichen besonderen praktischen Erfahrungen auch dann nachweisen, wenn er an der regelmäßig vorausgesetzten Anzahl von Hauptverhandlungen überwiegend nicht als Strafverteidiger, sondern als Vertreter der Nebenklage teilgenommen hat
   
Zu BRAO § 43c; FAO § 5 Satz 1 Buchst. f, Satz 2, BGH, Beschluss v. 04.04.2005
Fundstelle: AnwZ (B) 19/04, BB 2005, 1189
 
Thema: Beschränkung auf zwei Fachanwaltstitel ist verfassungsgemäß
 
Leitsatz:  
   
Zu BRAO § 43c; FAO § 5 Satz 1 Buchst. f, Satz 2, BGH, Beschluss v. 06.06.2006
Fundstelle: AnwZ (B) 37/05
 
Thema: Auch bei einer Steuerberatungsgesellschaft angestellte Rechtsanwälte können die Erlaubnis zum Führen der Bezeichnung "Fachanwalt im Steuerrecht" erlangen
 
Leitsatz: Für die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung im Steuerrecht reicht es aus, dass der Anwalt die vorgeschriebene Zahl von Steuerrechtsfällen ausschließlich als Angestellter einer Steuerberatungsgesellschaft bearbeitet hat. Anders als bei Syndikusanwälten unterscheidet sich die Tätigkeit eines bei einer Steuerberatungsgesellschaft angestellten Rechtsanwalts inhaltlich nicht von der eines selbständigen Rechtsanwalts.
   
Zu § 6 III FAO, BGH, Beschluss v. 21.05.04
Fundstelle: AnwZ (B) 36/01
 
Thema: Anforderungen an die Fallliste
 
Leitsatz: Die Fallliste muss weder eine besondere Ordnung aufweisen noch über die in § 6 III FAO genannten Punkte hinaus Informationen enthalten. Insbesondere ist die Angabe von internen Aktenzeichen und Mandantennamen nicht notwendig, sofern die Überprüfung der Liste auch sonst mit zumutbaren Aufwand möglich ist.
   
Zu § 6 III FAO, LAG Hamm, Beschluss v. 18.02.2002 (Aktenz.: 8 Sa 620/01)
Fundstelle:
 
Thema: Anspruch auf Übertragung von Mandaten des Fachbereichs innerhalb einer Sozietät
 
Leitsatz: Ein angestellter Rechtsanwalt, der nach mündlicher Absprache auf Kosten der Sozietät erfolgreich einen Fachanwaltslehrgang für Arbeitsrecht besucht hat, kann einen Anspruch auf Übertragung von Arbeitsrechtsmandaten zum Nachweis praktischer Erfahrungen gemäß § 5 FAO haben.
   
Zu § 6 III FAO, BVerfG, Beschluss v. 25.04.2001 (Aktenz.: 1 BvR 494/00)
Fundstelle:
 
Thema: Anwaltliche Werbung: Fachanwaltstitel
 
Leitsatz: Anwaltliche Werbung: Ein Fachanwalt, darf diese Bezeichnung durch die Angabe von Tätigkeitsgebieten präzisieren.
   
Zu § 6 III FAO, BGH, Beschluss v. 13.03.2000
Fundstelle: AnwZ (B) 25/99; NJW 2000, 1645
 
Thema: Nachweis des Erwerbs besonderer praktischer Erfahrungen: Syndikus
 
Leitsatz: Der für die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung erforderliche Nachweis des Erwerbs besonderer praktischer Erfahrungen kann nicht anhand von Fällen geführt werden, die der Bewerber als Syndikus bearbeitet hat; dies gilt selbst dann, wenn der Bewerber im Zweitberuf Rechtsanwalt ist.
   
Zu § 6 III FAO, OLG Bremen, Beschluss v. 02.09.2004 (Aktenz.: 2 U 50/04)
Fundstelle: BRAK-Mitt. 2004 (282)
 
Thema: Anwaltliche Werbung: Fachanwaltstitel und überörtliche Sozietät
 
Leitsatz: Die Bezeichnung "Rechtsanwälte, Fachanwälte, Notare" einer überörtlichen Sozietät ist jedenfalls dann unzulässig, wenn nicht klar erkennbar ist, welcher Anwalt welche Spezialisierung hat. Es ist ferner unzulässig, diese Bezeichnung auf dem Kanzleischild eines Standortes zu verwenden, an dem es gar keinen Fachanwalt der Sozietät gibt.
   
Zu § 6 III FAO, BGH Beschluss v. 21.6.1999
Fundstelle: AnwZ (B) 81/98
 
Thema:
 
Leitsatz: Anforderungen an den Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen bei Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung
   
Zu § 5 FAO Buchst. a) Satz 2, AGH Berlin, Beschluss v. 29.09.2005 (Aktenz.: I AGH 4 / 05)
Fundstelle: BRAK-Mitt.86/2006
 
Thema: Fallquorum: Verwaltungsrecht
 
Leitsatz: Zur Frage der Gleichmäßigkeit der Verteilung des Fallquorums im Verwaltungsrecht.
   
Zu § 5 FAO Buchst. a) Satz 2, AGH NRW, Beschluss v. 17.06.2005 (Aktenz.: I ZU 18 / 05)
Fundstelle: BRAK-Mitt.90/2006
 
Thema: Fallquorum: Verwaltungsrecht
 
Leitsatz: Zur Frage der Gleichmäßigkeit der Verteilung des Fallquorums im Verwaltungsrecht.
   

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