| Zu § 43 c FAO, BGH, Beschluss v. 06.03.2006
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Fundstelle:
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AnwZ (B) 36/05; BRAK-Mitt. 2006, 131
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Thema: |
Fachanwalt im Steuerrecht, Fallbearbeitung im Drei-Jahres-Zeitraum, Schwerpunkt der Bearbeitung, Eigenvertretungen, Mindergewichtung, Steuererklärungen
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Leitsatz:
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1. Für die Berücksichtigung von Fällen bei der Feststellung des nach § 5 FAO erforderlichen Quorums kommt es darauf an, ob diese im Drei-Jahres-Zeitraum auf dem rechtlichen Spezialgebiet rechtlich bearbeitet worden sind. Unerheblich ist, ob ein Schwerpunkt der innerhalb des Drei-Jahres-Zeitraums liegt. Eine Mindergewichtung der im Drei-Jahres-Zeitraum bearbeiteten Fälle lässt sich regelmäßig nicht mit der Erwägung rechtfertigen, dass der Fall bereits vor dem Beginn des Drei-Jahres-Zeitraums bearbeitet wurde.
2. Damit sind nur solche Fälle zu berücksichtigen, bei denen ein Schwerpunkt der Bearbeitung im jeweiligen Fachgebiet liegt. Dafür genügt es, wenn eine Frage aus dem jeweiligen Fachgebiet erheblich ist oder erheblich werden kann. Dazu gehören auch Eigenvertretungen und Verteidigungen im Steuerstrafsachen.
3. Steuererklärungen bzw. deren Vorbereitung für ein Jahr gelten als ein Fall i.S.d. § 5 Satz 1 FAO. Eine Mindergewichtung ist nicht allein schon deshalb gerechtfertigt, weil ein RA in der Folge weitere Steuerklärungen für denselben Mandanten bearbeitet. |
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| Zu § 43 c BRAO; § 5 FAO, BGH, Beschluss v. 06.03.2006
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| Fundstelle:
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AnwZ (B) 37/05; BRAK-Mitt. 2006, 134
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Thema: |
Fachanwalt im Steuerrecht, Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen im Steuerrecht, Steuerberatungsgesellschaft
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Leitsatz:
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Für den Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen im Steuerrecht genügt es, wenn der RA die in § 5 Satz 1 lit. B) genannten Fälle ausschließlich als Antragsteller einer Steuerberatungsgesellschaft bearbeitet. |
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| Zu § 5 g FAO, AGH Thüringen, Beschluss v. 26.01.2006 (Aktenz.: AGH 3/05)
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Fundstelle:
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AnwZ (B) 37/05; BRAK-Mitt. 2006, 134
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Thema: |
Fachanwalt im Insolvenzrecht, Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen im Insolvenzrecht, Fallbearbeitung neben dem Insolvenzverwalter
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Leitsatz:
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Die Sachbearbeitung "neben" dem Insolvenzverwalter stellt keine selbständige Fallbearbeitung dar*. |
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| Zu § 5 Satz 1 Ziff. c FAO, BGH, Beschluss v. 18.04.2005
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Fundstelle:
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Thema: |
Rechtmäßigkeit des Erfordernisses der Fallbearbeitung im Drei-Jahres-Zeitraum
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Leitsatz:
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Das Erfordernis, dass die nachzuweisenden besonderen praktischen Erfahrungen innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung gesammelt sein müssen, ist mit höherrangigem Recht vereinbar |
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| Zu BRAO § 43c; FAO § 5 Satz 1 Buchst. f, Satz 2, BGH, Beschluss v. 08.11.2004
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Fundstelle:
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Thema: |
Fachanwalt für Strafrecht: Nebenklagevertretungen zählen genauso wie Verteidigungen
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Leitsatz:
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Der Rechtsanwalt kann den Erwerb der für die Führung der Bezeichnung "Fachanwalt für Strafrecht" erforderlichen besonderen praktischen Erfahrungen auch dann nachweisen, wenn er an der regelmäßig vorausgesetzten Anzahl von Hauptverhandlungen überwiegend nicht als Strafverteidiger, sondern als Vertreter der Nebenklage teilgenommen hat |
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| Zu BRAO § 43c; FAO § 5 Satz 1 Buchst. f, Satz 2, BGH, Beschluss v. 04.04.2005
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Fundstelle:
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AnwZ (B) 19/04, BB 2005, 1189
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Thema: |
Beschränkung auf zwei Fachanwaltstitel ist verfassungsgemäß
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Leitsatz:
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| Zu BRAO § 43c; FAO § 5 Satz 1 Buchst. f, Satz 2, BGH, Beschluss v. 06.06.2006
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Fundstelle:
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AnwZ (B) 37/05
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Thema: |
Auch bei einer Steuerberatungsgesellschaft angestellte Rechtsanwälte können die Erlaubnis zum Führen der Bezeichnung
"Fachanwalt im Steuerrecht" erlangen
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Leitsatz:
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Für die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung im Steuerrecht reicht es aus, dass der Anwalt die vorgeschriebene Zahl von Steuerrechtsfällen ausschließlich als Angestellter einer Steuerberatungsgesellschaft bearbeitet hat. Anders als bei Syndikusanwälten unterscheidet sich die Tätigkeit eines bei einer Steuerberatungsgesellschaft angestellten Rechtsanwalts inhaltlich nicht von der eines selbständigen Rechtsanwalts. |
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| Zu § 6 III FAO, BGH, Beschluss v. 21.05.04
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Fundstelle:
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AnwZ (B) 36/01
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Thema: |
Anforderungen an die Fallliste
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Leitsatz:
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Die Fallliste muss weder eine besondere Ordnung aufweisen noch über die in § 6 III FAO genannten Punkte hinaus Informationen enthalten. Insbesondere ist die Angabe von internen Aktenzeichen und Mandantennamen nicht notwendig, sofern die Überprüfung der Liste auch sonst mit zumutbaren Aufwand möglich ist. |
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| Zu § 6 III FAO, LAG Hamm, Beschluss v. 18.02.2002 (Aktenz.: 8 Sa 620/01)
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Fundstelle:
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Thema: |
Anspruch auf Übertragung von Mandaten des Fachbereichs innerhalb einer Sozietät
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Leitsatz:
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Ein angestellter Rechtsanwalt, der nach mündlicher Absprache auf Kosten der Sozietät erfolgreich einen Fachanwaltslehrgang für Arbeitsrecht besucht hat, kann einen Anspruch auf Übertragung von Arbeitsrechtsmandaten zum Nachweis praktischer Erfahrungen gemäß § 5 FAO haben. |
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| Zu § 6 III FAO, BVerfG, Beschluss v. 25.04.2001 (Aktenz.: 1 BvR 494/00)
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Fundstelle:
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Thema: |
Anwaltliche Werbung: Fachanwaltstitel
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Leitsatz:
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Anwaltliche Werbung: Ein Fachanwalt, darf diese Bezeichnung durch die Angabe von Tätigkeitsgebieten präzisieren. |
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| Zu § 6 III FAO, BGH, Beschluss v. 13.03.2000
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Fundstelle:
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AnwZ (B) 25/99; NJW 2000, 1645
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Thema: |
Nachweis des Erwerbs besonderer praktischer Erfahrungen: Syndikus
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Leitsatz:
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Der für die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung erforderliche Nachweis des Erwerbs besonderer praktischer Erfahrungen kann nicht anhand von Fällen geführt werden, die der Bewerber als Syndikus bearbeitet hat; dies gilt selbst dann, wenn der Bewerber im Zweitberuf Rechtsanwalt ist. |
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| Zu § 6 III FAO, OLG Bremen, Beschluss v. 02.09.2004 (Aktenz.: 2 U 50/04)
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Fundstelle:
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BRAK-Mitt. 2004 (282)
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Thema: |
Anwaltliche Werbung: Fachanwaltstitel und überörtliche Sozietät
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Leitsatz:
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Die Bezeichnung "Rechtsanwälte, Fachanwälte, Notare" einer überörtlichen Sozietät ist jedenfalls dann unzulässig, wenn nicht klar erkennbar ist, welcher Anwalt welche Spezialisierung hat. Es ist ferner unzulässig, diese Bezeichnung auf dem Kanzleischild eines Standortes zu verwenden, an dem es gar keinen Fachanwalt der Sozietät gibt. |
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| Zu § 6 III FAO, BGH Beschluss v. 21.6.1999
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Fundstelle:
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AnwZ (B) 81/98
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Thema: |
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Leitsatz:
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Anforderungen an den Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen bei Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung |
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| Zu § 5 FAO Buchst. a) Satz 2, AGH Berlin, Beschluss v. 29.09.2005 (Aktenz.: I AGH 4 / 05)
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Fundstelle:
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BRAK-Mitt.86/2006
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Thema: |
Fallquorum: Verwaltungsrecht
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Leitsatz:
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Zur Frage der Gleichmäßigkeit der Verteilung des Fallquorums im Verwaltungsrecht. |
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| Zu § 5 FAO Buchst. a) Satz 2, AGH NRW, Beschluss v. 17.06.2005 (Aktenz.: I ZU 18 / 05)
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Fundstelle:
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BRAK-Mitt.90/2006
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Thema: |
Fallquorum: Verwaltungsrecht
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Leitsatz:
|
Zur Frage der Gleichmäßigkeit der Verteilung des Fallquorums im Verwaltungsrecht. |
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