In unserem Katalog finden Sie ausschließlich
Fachanwälte für das jeweilige Rechtsgebiet, keine Allgemeinanwälte "für
alles und jedes".
Kurze Information zum Fachanwalt:
Um Fachanwalt werden zu können, muss ein Anwalt nach einem längeren
Fachanwaltslehrgang zu dem jeweiligen Rechtsgebiet schriftliche Prüfungen
ablegen. Die Anwaltskammer verleiht den Fachanwaltstitel, wenn der Anwalt
nachweist, dass er in den letzten drei Jahren eine bestimmte Anzahl von Fällen
aus diesem Rechtsgebiet selbständig bearbeitet hat. Die Anwaltskammer
überwacht, dass der Fachanwalt sich ständig fortbildet und muss in der Folge
jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung teilnehmen, um seinen
Fachanwaltstitel behalten zu dürfen. Anders als ein Allgemeinanwalt mit einem
Tätigkeit- oder Interessenschwerpunkt, den sich dieser selbst
"setzt", wird einem Fachanwalt diese Qualifikation also
ausschließlich durch die Anwaltskammer nach erfolgreichem Fachanwaltslehrgang
etc. verliehen.
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